§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 19.02.2003 – 2 StR 371/02Zitiert von 4
- OLG Hamm, 09.12.2025 – 2 ORs 14/25
- OLG Hamm, 09.12.2025 – 2 ORs 14/2
- OLG Frankfurt am Main, 15.07.2022 – 5-2 StE 18/17 - 5a - 1/17
- BGH, 08.05.2014 – 3 StR 243/13Strafbarkeit wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Hinreichende Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Strafnorm; Auslegung des Begriffs der schweren staatsgefährdenden GewalttatZitiert von 39
- LG GieBen, 16.09.2019 – 7 KLs - 501 Js 32530/18
Zuletzt entschieden
- OLG Zweibrücken, 13.07.2017 – 1 OLG 2 Ss 25/17
- OLG Frankfurt am Main, 28.04.2016 – 6 U 214/15Zitiert von 2
- VG Köln, 01.12.2011 – 20 K 6401/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SprengG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/1#abs-2 (2) Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/1#abs-3 (3) Mit Ausnahme des § 2 gilt dieses Gesetz auch für explosionsfähige Stoffe, die nicht explosionsgefährlich sind, jedoch für Sprengarbeiten bestimmt sind, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes Abweichendes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/1#abs-4 (4) Für sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 2 Absatz 3 gelten bei den in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeiten